Vereinssatzung FFS – Förderverein Freibad Sprockhövel

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „FFS – Förderverein Freibad Sprockhövel e.V.“ und hat seinen Sitz in Sprockhövel.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Hauptzweck des Vereins ist die Erhaltung und Weiterführung des Freibades an der Bleichwiese in Niedersprockhövel. Der Verein ist überparteiisch und überkonfessionell.

Die Zwecke des Vereins werden verwirklicht durch

  • Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Bevölkerung, den Parteien, der kommunalen Verwaltung und den Medien
  • Beschaffung finanzieller Mittel zur Erhaltung und Unterhaltung des Bades durch Geld und Sachspenden
  • Eigenleistungen der Vereinsmitglieder durch Instandhaltungsarbeiten
  • Jugendarbeit
  • Entwicklung von Konzepten zur Kostendeckung

Der Verein ist selbstlos tätig (er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke). Die Mittel und etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Über die Annahme entscheidet der Vorstand. Von den Mitgliedern sind Beiträge zu entrichten, über deren Höhe und Zahlungsfrist die Mitgliederversammlung entscheidet.

Die Mitgliedschaft erlischt

  • durch Tod
  • durch Erlöschen einer als Mitgliede aufgenommenen juristischen Person
  • durch Austritt aus dem Verein, der durch schriftliche Kündigung jederzeit dem Verein mitgeteilt werden muss
  • durch Ausschluss, der durch den Vorstand ausgesprochen werden kann, wenn ein Mitglied gegen das Vereinsinteresse verstößt oder zwei Jahre lang keine Beiträge bezahlt. (Das Mitglied kann gegen den Ausschuss innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.)

§ 4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 5 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

  • 1. dem/der Vorsitzenden
  • 2. zwei stellvertretende Vorsitzende
  • 3. dem/ der Schriftführer/in
  • 4. dem/der Kassierer/in

Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so erfolgt die Neuwahl in der nächsten Mitgliederversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein Vereinsmitglied kommissarisch durch Beschluss des Vorstandes mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes beauftragt.

2. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.

3. Der jeweilige Vorstand ist verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben.

4. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Ihnen werden lediglich nachgewiesene notwendige Aufgaben erstattet.

5. Der Vorstand kann Beiräte zur Unterstützung seiner Arbeit ernennen.

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder oder bei Bedarf auch durch den Vorstand einzuberufen. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende des Vereins oder sein/e Stellvertreter/in.

2. Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:

  • der Jahresbericht
  • der Finanzbericht
  • der neue Jahresplan
  • die Entlastung und alle 2 Jahre die Neuwahl des Vorstandes

3. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird schriftlich einberufen. Die schriftliche Einladung muss mindestens 14 Tage vor der Versammlung erfolgen. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 5 Kalendertage vor der Versammlung dem Vorstand vorliegen.

4. Über die Beschlüsse werden Niederschriften angefertigt, die von Versammlungsleiter/in und Schriftführer/in zu unterzeichnen sind.

5. Jedes voll geschäftsfähige Vereinsmitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Beschlussfassung

1. Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

2. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

3. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand der Beratung in die Tagesordnung aufgenommen wurde.

4. Ohne diese Voraussetzung dürfen Anträge nur behandelt werden, wenn ein aktueller Anlass dringend eine Entscheidung erfordert. Über die Dringlichkeit entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

§ 8 Auflösung des Vereins

Der Verein kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder seine Auflösung beschließen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Sprockhövel und ist von dieser für Jugendarbeit oder Sport zu verwenden.

§ 9 Mangelnde Rechtsfähigkeit

Der Verein soll bis zur Eintragung, oder falls er die Rechtsfähigkeit nicht erreicht oder wieder verliert, als nichtrechtsfähiger Verein bestehen. Der Vorstand ist in diesem Fall verpflichtet, in alle von ihm namens des Vereins vorgenommenen Rechtsgeschäfte die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder für die daraus oder damit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.

§ 10 Gültigkeit der Satzung

Die Ursprungssatzung wurde am 03. August 1994 von folgenden Gründungsmitgliedern in der Gründerversammlung beschlossen:

Gründungsmitglieder:

Dorette Pickhardt, Beate Vohwinkel, Ulrich Pätzold-Jäger, Petra Schellhoff, Willi Pickhardt, Michael Schellhoff, Hermann Leithäuser

Mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 21. März 2003 wurde die Satzung in der vorliegenden Form geändert.

Anwesende Mitglieder: 27

Zustimmung: 27

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

Sprockhövel, den 21. März 2003

Vorsitzender: Kurt Offermann

Stellvertretende Vorsitzende: Dorette Pickhardt